Lockerungen: Call&Meet mit Test, Call&Collect ohne Test

Lockerungen: Da die Inzidenz an 5 aufeinander folgenden Tagen zwischen 100 und 150 lag, ist der Zutritt nach den Call&Meet-Regeln jetzt mit frischem (max. 24h) negativen Test möglich, ohne Test geht weiterhin nur Click&Collect, siehe unten.

Außerdem gelten ab nächster Woche, 10. Mai, für vollständig (2x) geimpfte und genesene die selben Regeln wie für die mit frischem negativen Test.

Da ich für die absehbar wenigen Kunden die einen frischen Test vorliegen haben nicht den ganzen Tag wartend im Laden sein kann, läuft das auf telefonische oder (lieber) Messenger-Terminvereinbarung hinaus. Chancen liegen aber ganz gut, dass ich zeitnah kommen kann, bin oft in der Nähe.

    Ansonsten gilt (Wir sind derzeit beim fett hervorgehobenen):

  • Bei Inzidenz unter 50: keine Auflage für das Einkaufen im Laden vor Ort.
  • Bei Inzidenz unter 100: Click&Meet Terminshopping für alle.
  • Bei Inzidenz unter 150: Click&Meet Terminshopping nur mit Test, Click&Collect Abholung ohne Test.
  • Bei Inzidenz über 150: Nur Click&Collect: Abholung der Ware im Laden vor Ort.

Erreichbar zur Terminvereinbarung bin ich über folgende Kanäle:

Messenger bevorzugt.
eMail an info (ÄT) b-spiel.de geht auch, ist aber natürlich weniger zeitnah.

Detailliert steht das in der Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen:

Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen

Datum: 04.05.2021

Covid-19;
Ab 06.05.2021 gelten im Landkreis Dillingen a.d.Donau wegen Unterschreiten der 7-Tage-Inzdidenz von 150 neue Regelungen für die Öffnung von Ladengeschäften

Im Landkreis Dillingen a.d.Donau gelten ab Donnerstag, 06. Mai 2021, 00:00 Uhr Erleichterungen für Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote. Grund dafür ist die kontinuierlich gesunkene 7-Tage-Inzidenz, die seit 30. April an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 150 lag. Entsprechend dem sog. Inzidenzschalter in der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist damit die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum („click und meet“) wieder unter den Voraussetzungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wie folgt zulässig:
• Der Betreiber muss sicherstellen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann.
• Die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden ist nicht höher, als ein Kunde je 40 m² der Verkaufsfläche.
• Es gilt für Kunden FFP-2-Maskenpflicht und der Betreiber hat die Kontaktdaten der Kunden zu erheben.
• Für das Personal gilt Maskenpflicht. Diese entfällt, soweit in Kassen- und Thekenbereichen durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände der Infektionsschutz gewährleistet ist.
• Kunden dürfen nur eingelassen werden, wenn sie ein negatives Ergebnis eines höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen PCR-Tests, POC-Antigentests oder Selbsttests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachzuweisen.

Im Zusammenhang mit den verschiedenen Testmöglichkeiten weist Landrat Leo Schrell darauf hin, dass nach Mitteilung des Gesundheitsministeriums der Zutritt zu einem Ladengeschäft nach einem Selbsttest nur dann möglich ist, wenn dieser vom Ladeninhaber oder dessen Hilfskräften beaufsichtigt wurde. Zudem gilt der Selbsttest ausschließlich für dieses Ladengeschäft und kann somit nicht wiederholt benutzt werden. Trotz dieser Einschränkung bei der Verwendbarkeit der Selbsttests ist der Landrat sicher, dass aufgrund der zahlreichen Teststellen im Landkreis, die auf der Homepage des Landkreises Dillingen unter https://www.landkreis-dillingen.de veröffentlicht sind, für die einkaufswilligen Bürgerinnen und Bürger genügend Testmöglichkeiten verbleiben, um mit einem negativen Testergebnis nunmehr wieder als Kunden Ladengeschäfte besuchen zu können.

H u r l e r

Dieser Beitrag wurde verfasst am Mittwoch, 5. Mai 2021 um 09:56 und wurde gespeichert unter Allgemein. Um den Kommentaren zu folgen abonniere den RSS 2.0 Feed. Hinterlass einen Kommentar, oder Trackback von deiner eigenen Seite.

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